Mobbing - eine BegriffsbestimmungUnter "Mobbing" versteht man einen massiven Psychoterror am Arbeitsplatz, den Kollegen oder Vorgesetzte zumeist gegen Einzelne richten. Es sind Verhaltensweisen, bei denen eine Person oder mehrere Personen sich auf Kosten eines oder mehrerer anderer Menschen bewußt oder unbewußt Vorteile zu verschaffen suchen, wobei das Mobbingopfer über längere Zeit Angriffen durch Kollegen oder Vorgesetzten ausgesetzt ist. Mobbing verläuft prozeßhaft, und die Betroffenen haben allein kaum eine Möglichkeit, dieser Belastung zu entfliehen. Aus Sicht des Mobbingopfer besteht keine Chance, sich gegen die Diskriminierung und den daraus resultierenden Ausschluss aus der beruflichen Gemeinschaft zur Wehr zu setzen. Somit entwickeln sich erhebliche negative Folgen sowohl für den Betrieb (Fehlzeiten, Kündigungen etc.) als auch für den betroffenen Mitarbeiter (psychische und körperliche Beschwerden). Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht dann häufig am Ende eines fortgeschrittenen Mobbing-Prozesses. Viele Mobbingopfer entscheiden sich für eine Kündigung, um der Unerträglichkeit ihrer Arbeitssituation zu entfliehen, anderen wird meist unter einem Vorwand von Arbeitgeberseite gekündigt. Neben den bereits angesprochenen betriebswirtschaftlichen Konsequenzen und Kosten wie erhöhte Fehlzeiten, Kündigungen, Qualitätseinbußen oder negatives Firmenimage, zeigen sich auch Auswirkungen beim einzelnen Mitarbeiter. Die Mobbingopfer leiden zunehmend unter Anspannungs- und Überforderungsgefühlen. Bei andauernden Belastungen, entwickeln viele Mobbingopfer Depressionen, Angststörungen, Süchte und psychosomatische Erkrankungen. Häufig führt Mobbing zur Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit. Manche Mobbingopfer sind so verzweifelt, dass sie in einem Suizid, die einzigste noch verbliebene Lösungsmöglichkeit sehen. Der Begriff "Mobbing" wurde von dem schwedischen Psychologen und Arzt Prof. H. Leymann geprägt und öffentlich diskutiert. Leymann definiert soziale Beziehungen als von "Mobbing" gekennzeichnet, wenn eine oder mehrere der nachfolgend genannten 45 Handlungen über ein halbes Jahr oder länger und mindestens einmal pro Woche vorkommen:
Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes und nach einer neuen Studie des Landesinstituts für Sozialforschung von NRW (2002), erleben in der Bundesrepublik etwa 5 % der rund 35 Millionen Beschäftigten Mobbing am Arbeitsplatz. Das sind fast 2 Millionen Menschen in Deutschland! Etwa 60 % der Arbeitnehmer, die von sich aus die Kündigung einreichten, geben als Ursache Spannungen am Arbeitsplatz an. Bei einer Befragung sagten 27 % der Beschäftigten, dass ihre Effektivität am Arbeitsplatz durch Mobbing beeinträchtigt wird. Zunehmend sind auch Führungskräfte betroffen, sie stellen ca. 16 % der Mobbingopfer. Psychotherapeutisches BehandlungsangebotIn meiner Praxis bildet die Mobbingberatung und -behandlung einen Teil meiner Tätigkeit. Bei der psychotherapeutischen Behandlung von Erkrankungen, die im Zusammenhang mit Mobbing aufgetreten sind, werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Ich bin sowohl beihilfeberechtigt als auch zugelassen für die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Rechtlicher HintergrundUm ihre rechtlichen Interessen zu schützen, hilft Ihnen ein Rechtsanwalt, der auf diesem Gebiet besondere Erfahrungen und fachliche Kenntnisse vorweisen kann. Auch wenn das deutsche Rechtssystem keine speziellen Hinweise zur Strafbarkeit von Mobbing enthält, oder einen Verweis darauf, daß die Betroffenen zivilrechtliche Schritte in die Wege leiten können, hat doch jeder Mensch im Grundgesetz verankerte Rechte, die ebenfalls als Schutz vor Mobbing Geltung finden können. Wegen Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede oder gar Körperverletzung können deshalb durchaus strafrechtliche Schritte eingeleitet werden. Vor Arbeitsgerichten, Amtsgerichten oder vor Verwaltungsgerichten kann auf Unterlassung geklagt werden. Im Öffentlichen Dienst sind etwa Dienstaufsichtbeschwerden zu erwägen. Das am 1.8.2002 in Kraft getretene "Zweite Gesetz zu Änderung schadensrechtlicher Vorschriften" eröffnet einem Beschäftigten die Möglichkeit, von seinem Arbeitgeber Schmerzensgeld einzuklagen, sofern dieser keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen hat, die seine Mitarbeiter vor derartigen Übergriffen schützen. Absehen vom Anspruch auf Schmerzensgeld steht Mobbingopfern ferner ebenfalls ein Anspruch auf Schadenersatz zu. |